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Barrierefreiheitserklärung auf www.Metzgerei-Jenzer.de 1. Zuständiges Unternehmen für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §14 Abs.1 BFSG ist: ![]() Karin Höfli Kaiserstr. 51 67727 Lohnsfeld ![]() Web: www.metzgerei-jenzer.de Mail: service@metzgerei-jenzer.de ![]() Tel. 06302 2082 ![]() 2. Grundlage der Barrierefreiheitserklärung: Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ist, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt. 3. Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung: - Die Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kleinunternehmen im Sinne von §2 Nr.12 BFSG mit maximal 10 Vollzeit-Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Jahresumsatz. - Eindeutige Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für rein informative Websiten, mit nur allgemeinen Kontaktdaten 4. Perspektive zur Barrierefreiheitsentwicklung Auch ohne formale Vorschrift zur Barrierefreiheitserklärung ist es in unserem Interesse die Vorgaben der Barrierefreiheitsverordnung zu realisieren, um die Nutzerfreundlichkeit der Website bestmöglich zu realisieren. Für Infos zur Verbesserungen der Barrierefreiheit sind wir immer dankbar und freuen uns auf ihre Hinweise! Design & Hosting: IT & Web-Service Friedrich Schnebele
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